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Augenheilkunde und Optometrie


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Die Tätigkeit des Konsiliarfacharztes für Augenheilkunde umfasst vor allem drei Aufgabenbereiche:

  1. Die rein konsiliare Tätigkeit durch Untersuchung von Patienten, die auf den einzelnen Abteilungen stationär betreut werden, z.B. zur Begutachtung bei Diabetes oder erhöhtem Blutdruck.
  2. Zur Versorgung von Notfällen, beispielsweise die Entfernung von Fremdkörpern, Versorgung kleinerer Verletzungen und Entzündungen, bzw. Verätzungen etc.; Zum Teil wird die Erstversorgung vom Turnusarzt durchgeführt, bei Bedarf erfolgt die Überweisung zum Facharzt bzw. wird dieser verständigt. Falls keine fachärztliche Versorgung vor Ort möglich ist (z.B. Urlaub) erfolgt die Überweisung an die Augenabteilung des LKH Salzburg oder Vöcklabruck.
  3. Betreuung stationärer Patienten auf der Station III. Es werden dabei konservative und operative Fälle behandelt. Zu den konservativen Fällen zählen vor allem Embolien und Thrombosen, sowie Erkrankungen der Netzhaut, die mit dem Argon-Laser behandelt werden. Nachstarerkrankung bzw. falls notwendig grüner Starerkrankung werden mit YAG-Laser behandelt.
bei der AugenuntersuchungZur operativen Tätigkeit zählen eine Reihe von kleinen Eingriffen im Bereich der Lider sowie der Lederhaut und Bindehaut.