Inhalt:
Aufenthalt

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Pflichten des Patienten
Sie werden sicher verstehen, dass Ihren Rechten auch gewisse Pflichten gegenüberstehen. Dem Recht auf sorgfältige Untersuchung, Behandlung und Pflege entspricht Ihre Verpflichtung, durch eigene Mitarbeit alles zu tun, was die Heilung fördert. Es gehört aber auch Ihre Bereitschaft dazu, gesundheitsschädigende Lebensgewohnheiten, z.B: das Rauchen und das Trinken von Alkohol im Krankenhaus und nach Ihrer Entlassung zu ändern.
Die wichtigsten Grundregeln:
- Patienten ist, lt. Anstaltsordnung, das Verlassen des Krankenhauses während der Dauer des Aufenthaltes nicht erlaubt.
Ausnahmen bedürfen der ärztlichen Erlaubnis und der Abmeldung bei der Stationsschwester(-pfleger).
- Die Patienten haben den Anordnungen des Krankenhauspersonals, die einen geordneten Betrieb betreffen, Folge zu leisten.
- Patienten haben die Mittags- und Nachtruhezeit zu beachten und sich während der Zeit der ärztlichen Visite im Krankenzimmer aufzuhalten.
- Das Rauchen ist nur in den hiefür vorgesehenen Räumen erlaubt.
- Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Arztes.
- Jeder Patient hat die Einrichtung der Anstalt sorgsam zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zu Schadenersatz.
- Die Mitnahme von Tieren ins Krankenhaus ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
Ein Patient kann aus disziplinären Gründen aus dem Krankenhaus entlassen werden, sofern er gröblich gegen die Hausordnung oder gegen ärztliche Anordnungen verstoßen hat.